BGH, 25.03.2026 - 4 StR 639/25 - Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung in Strafaussprüchen auf Revision des Angeklagten I; Rechtsfehlerhafte Unterlassung der Verurteilung des Angeklagten wegen bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis in zwei Fällen (wie festgestellt und der Strafzumessung zugrunde gelegt); Keine Hinderung der Verböserung des Schuldspruchs durch Verschlechterungsverbot; Feststellungen zum Wirkstoffgehalt der Rauschmittel; Entziehung der Grundlage für Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung für Angeklagten G mit Aufhebung de Ausspruchs über Gesamtstrafe
...Dabei hat es übersehen, dass dieser Stoff nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, weshalb die Gefährlichkeit nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2026 - 6 StR 529/25 mwN).BGH, Beschluss vom 31. Mai 2022 - 6 StR 117/22 Rn. 5). Stehen die tatgegenständlichen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung, muss das Tatgericht unter Berücksichtigung sonstiger festgestellter Umstände (Herkunft, Preis, Handelsstufe, Beurteilung durch die Tatbeteiligten, Begutachtungen in Parallelfällen etc.) die Wirkstoffkonzentration - notfalls in Anwendung des Zweifelssatzes - durch eine Schätzung festlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 7...
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