BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1426/24 - Hoheitliches Unterlassen als Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde; Verletzung des Grundrechts auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt
...Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe dargelegt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffenen Maßnahmen verletzt werden (vgl. BVerfGE 140, 229 [BVerfG 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12]BVerfGE 90, 22 [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92] <25 f.>). Denn vor dem Hintergrund, dass insoweit eine Befassung in der Sache bislang noch nicht stattgefunden hat, ist derzeit auch nicht sicher absehbar, dass die Klage aller Voraussicht nach als unbegründet abgewiesen werden wird...
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