BGH, 25.09.2025 - 5 StR 332/25 - Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Cannabis und mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
...Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen zum Eigenkonsum den Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge) nur einmal (vgl. BGH, Urteil vom 21.BGH, Urteil vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19 , NStZ 2020, 749, 751 [BGH 02.09.2020 - 5 StR 630/19] ) vorab offengelegt, unter welchen Umständen aus ihrer Sicht eine Bindung an die Verständigung entfallen würde ( § 257c Abs. 4 Satz 1 StPO )...
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