Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 24.09.2025, Az.: 5 StR 369/25

Verwerfung der Revision

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.09.2025
Aktenzeichen
5 StR 369/25
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 25507
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BGH:2025:240925B5STR369.25.0

Verfahrensgang

vorgehend
LG Berlin - 25.03.2025 - AZ: 530 Ks 1/25 278 Js 300/24

Verfahrensgegenstand

Totschlag

Tenor:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 25. April 2025 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Die nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist im Schrifsatz vom 15. Juli 2025 erhobene Verfahrensrüge ist unzulässig, da verspätet (§ 354 Abs. 1 Satz 1 StPO).

Gericke
Mosbacher
Köhler
Resch
von Häfen