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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 09.10.2025, Az.: 5 StR 369/25

Änderung des Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibversehens

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.10.2025
Aktenzeichen
5 StR 369/25
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 25566
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BGH:2025:091025B5STR369.25.0

Verfahrensgang

vorgehend
LG Berlin - 25.03.2025 - AZ: 530 Ks 1/25 278 Js 300/24

Verfahrensgegenstand

Totschlag

Tenor:

Der Beschluss des Senats vom 24. September 2025 wird dahin geändert, dass es in der Entscheidungsformel „Urteil des Landgerichts Berlin I vom 25. März 2025“ statt „Urteil des Landgerichts Berlin I vom 25. April 2025“ heißt.

Gründe

1

Es handelt sich um ein offensichtliches Schreibversehen.

Cirener
Gericke
Köhler
Resch
von Häfen