BGH, 29.01.2026 - I ZR 129/25 - Beachtung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots des § 19 Abs. 2 AGG durch den vom Vermieter anlässlich der Vermietung von Mietwohnungen mit der Entscheidung über die Vergabe von Besichtigungsterminen oder der Auswahl von Mietinteressenten betrauten Makler; Haftung des Maklers unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Satz 1 und 3 AGG auf Schadensersatz und Entschädigung
...Bundesgerichtshof Urt. v. 29.01.2026, Az.: I ZR 129/25 Beachtung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots des § 19 Abs. 2 AGG durch den vom Vermieter anlässlich der Vermietung von Mietwohnungen mit der Entscheidung über die Vergabe von Besichtigungsterminen oder der Auswahl von MietinteressentenHaftung des Maklers unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 Satz 1 und 3 AGG auf Schadensersatz und Entschädigung...