BFH, 16.05.2023 - II R 35/20 - Begriff der leichtfertigen Steuerverkürzung im Sinne von § 169 Abs. 2 Satz 2 AO; Erhebung der Grunderwerbsteuer nach Unterbleiben einer Anzeige des Grundstücksgeschäfts durch den Notar und den Steuerpflichtigen
...—FGO—). Der Bundesfinanzhof (BFH) kann nicht abschließend beurteilen, ob am 04.08.2017, dem Zeitpunkt der ersten Steuerfestsetzung, die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen und gemäß Die Anzeigepflicht ist objektiver Natur und besteht unabhängig von subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten des zur Anzeige Verpflichteten ( BFH-Urteil vom 29.07.2009 - II R 58/07 , BFH/NV 2010, 63, unter II.2.b bb)...
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