BGH, 20.11.2025 - I ZR 73/24 - Preisänderungsregelung II - Einseitige Änderung von Preisänderungsklauseln in bestehenden Wärmelieferungsverträgen mit Verbrauchern; Klage auf Feststellung der Klärung einer abstrakten Rechtsfrage als unzulässig
...Eine Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine näher bezeichnete Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (hier: "Dreijahreslösung" im Zusammenhang mit Fernwärmeverträgen) bleibe unberührt oder gelte fort, ist nicht im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, sondern die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage gerichtet und daher unzulässig (Fortführung u.a. von BGH, Urteil vom 29.dass die so genannte "Dreijahreslösung" des BGH (vgl. zum Beispiel Urteile des BGH vom 24. September 2014, Aktenzeichen VIII ZR 350/13 , BeckRS 2014, 20195; vom 25...
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