BVerfG, 28.04.2022 - 1 BvL 12/20 - Schutz des Wohneigentums von aktuell angemessener Größe vor der Verwertung i.R.d. Bedürftigkeitsprüfung als anrechenbares Vermögen für den Bezug von Grundsicherungsleistungen; Richten der angemessenen Größe des Wohnungseigentums in allen Konstellationen ohne Unterschied allein nach der aktuellen Bewohnerzahl
...[BVerfG 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01] <167>; Beschluss des Ersten Senats vom 7. April 2022 - 1 BvL 3/18 u.a. - Rn. 239 m.w.N.). Ihm kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerfGE 111, 176 [BVerfG 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95]BVerfGE 100, 195 [BVerfG 02.02.1999 - 1 BvL 8/97] <205>). Das Bundesverfassungsgericht kann insbesondere nicht prüfen, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 81, 156 <206>)...
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