BSG, 24.07.2025 - B 8 SO 10/24 R - Rückforderung von darlehensweise erbrachten Leistungen an die zwischenzeitlich verstorbene Leistungsberechtigte
...Aufl 2020, § 33 RdNr 4) in der Lage sein muss, aus dem Verfügungssatz der Entscheidung das von ihm Geforderte zu erkennen und sein Verhalten danach auszurichten (vgl nur BSG vom 21.11.2024 - B 8 SO 5/23 R - RdNr 16, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen;Denn dass ein Darlehen zurückzuzahlen ist, ist dessen Rechtsnatur immanent und gilt mit seiner Bewilligung (vgl nur BSG vom 6.3.1991 - 9b Rar 7/90 - BSGE 68, 180, 183 = SozR 3-1300 § 44 Nr 1 S 5 = juris RdNr 17; Hessisches LSG vom 30.9.2016 - L 6 AS 373/13 - RdNr 28)...
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