BVerwG, 18.12.2024 - BVerwG 6 C 13.22 - Geltung des in § 4 Abs. 2 WHG statuierten Ausschlusses der Eigentumsfähigkeit des Wassers eines fließenden oberirdischen Gewässers (sog. fließende Welle) auch für die gemäß Art. 89 Abs. 1 GG im Eigentum des Bundes stehenden Bundeswasserstraßen; Erstreckung der wasserhaushaltsrechtlichen Unterhaltungslast des Bundes als Eigentümer der Bundeswasserstraßen auf die Beseitigung einer akuten Gefahr für die ökologische Qualität des Wassers in Gestalt eines erheblichen Öleintrags
...Bundesverwaltungsgericht Urt. v. 18.12.2024, Az.: BVerwG 6 C 13.22 Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. Dezember 2024 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr...
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