BVerwG, 15.05.2020 - BVerwG 5 P 6.19 - Unwirksame Zustimmungsverweigerung in einer Gruppenangelegenheit; Erforderliche Schriftform einer Zustimmungsverweigerungserklärung; Gemeinsame Vertretungsbefugnis; Auslegung von mehrteiligen Erklärungen nach dem objektiven EmpfängerhorizontUnwirksame Zustimmungsverweigerung in einer Gruppenangelegenheit; Erforderliche Schriftform einer Zustimmungsverweigerungserklärung; Gemeinsame Vertretungsbefugnis; Auslegung von mehrteiligen Erklärungen nach dem objektiven Empfängerhorizont Gericht: BVerwG Entscheidungsform: Beschluss Datum: 15 ...
BVerwG, 15.05.2020 - BVerwG 5 P 9.19 - Erforderliche Schriftform einer Zustimmungsverweigerungserklärung; Schriftlichkeit im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs; Erfüllung der Identitätsfunktion und der Abschluss- und Vollständigkeitsfunktion durch Grußformel und maschinenschriftliche Namenswiedergabe ; Mitteilung der Tatsache der Zustimmungsverweigerung durch den Vorsitzenden des Personalrats in einer namentlich gekennzeichneten E-Mail an den Dienststellenleiter; Lediglich textliche Wiedergabe der Gründe für die Zustimmungsverweigerung in einer der E-Mail als Anhang beigefügten Datei im Format MS WordErforderliche Schriftform einer Zustimmungsverweigerungserklärung; Schriftlichkeit im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs; Erfüllung der Identitätsfunktion und der Abschluss- und Vollständigkeitsfunktion durch Grußformel und maschinenschriftliche Namenswiedergabe ; Mitteilung der ...
BVerwG, 19.04.2018 - BVerwG 2 C 40.17 - Regelmäßige Arbeitszeit als Mehrarbeit bei höherer Festsetzung der regelmäßigen Arbeitszeit; Vorliegen eines Nachteils durch Reagieren des Dienstherrn mit einer Retorsionsmaßnahme auf die Weigerung des Beschäftigten hinsichtlich Überschreitens der regelmäßigen Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche; Gewährung von Freizeitausgleich eines FeuerwehrbeamtenRegelmäßige Arbeitszeit als Mehrarbeit bei höherer Festsetzung der regelmäßigen Arbeitszeit; Vorliegen eines Nachteils durch Reagieren des Dienstherrn mit einer Retorsionsmaßnahme auf die Weigerung des Beschäftigten ...