BVerwG, 25.11.2015 - BVerwG 6 C 20.14 - Geltendmachung von erforderlichen kirchenrechtlichen Ansprüche im Klageverfahren aufgrund der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes zur Möglichkeit einer Durchsetzbarkeit dieser zwangsweise; Anerkennung von kirchenrechtliche Ansprüche durch staatliche Gerichte nur bei Nichtentgegenstehen der staatliche Rechtsordnung; Umfang der grundgesetzlich geschützten Organisationsgewalt der Religionsgesellschaften im Hinblick auf die Einrichtung unabhängiger Kirchengerichte sowie die Festlegung ihrer Entscheidungszuständigkeiten und den Erlass einer Verfahrensordnung; Festellung einer Verfahrensfehlerhaftigkeit des Zehnjahresgesprächs mit der Pfarrerin einer Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland; Anerkennungspflicht staatlicher Gerichte der von den Kirchengerichten zuerkannten und festgesetzten Ansprüche auf Erstattung der Kosten eines kirchengerichtlichen Verfahrens bei Einhaltung von fundamentalen Verfassungsprinzipien des Willkürverbots und anderer elementarer Verfahrensgarantien; Annahme von notwendigen Aufwendung bei Kosten einer anwaltlichen Vertretung in einem Verfahren vor den Kirchengerichten sowie Erstattungsmöglichkeit dieser Kosten von der GemeindeGeltendmachung von erforderlichen kirchenrechtlichen Ansprüche im Klageverfahren aufgrund der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes zur Möglichkeit einer Durchsetzbarkeit dieser zwangsweise; Anerkennung von kirchenrechtliche Ansprüche durch staatliche Gerichte ...
BVerwG, 25.11.2015 - BVerwG 6 C 21.14 - Geltendmachung von erforderlichen kirchenrechtlichen Ansprüche im Klageverfahren aufgrund der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes zur Möglichkeit einer Durchsetzbarkeit dieser zwangsweise; Anerkennung von kirchenrechtliche Ansprüche durch staatliche Gerichte nur bei Nichtentgegenstehen der staatliche Rechtsordnung; Umfang der grundgesetzlich geschützten Organisationsgewalt der Religionsgesellschaften im Hinblick auf die Einrichtung unabhängiger Kirchengerichte sowie die Festlegung ihrer Entscheidungszuständigkeiten und den Erlass einer Verfahrensordnung; Anerkennungspflicht staatlicher Gerichte der von den Kirchengerichten zuerkannten und festgesetzten Ansprüche auf Erstattung der Kosten eines kirchengerichtlichen Verfahrens bei Einhaltung von fundamentalen Verfassungsprinzipien des Willkürverbots oder elementarer VerfahrensgarantienGeltendmachung von erforderlichen kirchenrechtlichen Ansprüche im Klageverfahren aufgrund der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes zur Möglichkeit einer Durchsetzbarkeit dieser zwangsweise; Anerkennung von kirchenrechtliche Ansprüche durch staatliche Gerichte ...