BVerwG, 12.12.2013 - BVerwG 6 B 6.13 - Einbeziehung eines Eigentümers eines von ihm vermieteten Mehrfamilienhauses in den personellen Schutzbereich des Art. 13 GG im Hinblick auf gemeinschaftliche und öffentlich nicht zugängliche Nebenräume (hier: Betreten zur Feuerbeschau)Einbeziehung eines Eigentümers eines von ihm vermieteten Mehrfamilienhauses in den personellen Schutzbereich des Art. 13 GG im Hinblick auf gemeinschaftliche und öffentlich nicht zugängliche Nebenräume ...