BGH, 20.09.2016 - 3 StR 84/16 - Ausschließlich zulässige Art und Weise der Videovernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung im Sinne des § 247a Abs. 1 StPOAusschließlich zulässige Art und Weise der Videovernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung im Sinne des § 247a Abs. 1 StPO Gericht: BGH Entscheidungsform: Beschluss