BSG, 28.08.2025 - B 5 R 70/25 AR - Verwerfung des Rechtsschutzgesuchs als unzulässig
...Bundessozialgericht Beschl. v. 28.08.2025, Az.: B 5 R 70/25 AR Verwerfung des Rechtsschutzgesuchs als unzulässigUngeachtet dessen können Verfahren vor dem BSG, mit Ausnahme von Prozesskostenhilfeverfahren, nur durch zugelassene Prozessbevollmächtigte geführt werden ( § 73 Abs 4 SGG )...
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