BGH, 19.03.2026 - I ZB 108/25 - Verwerfung der Anhörungsrüge
...In Verfahren vor dem Bundesgerichtshof besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO). Dies gilt auch für eine in diesen Verfahren erhobene Anhörungsrüge (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.BGH, Beschluss vom 24. Februar 2025 - I ZB 63/24 , juris Rn. 4 mwN). Sie ist jedoch unzulässig, weil der Schuldner nicht dargelegt hat, aus welchen Umständen sich eine entscheidungserhebliche Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch den Senat ergeben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 24...
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