BVerwG, 14.12.2023 - BVerwG 1 WB 35.22 - Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in der erweiterten Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Soldaten wegen des Verdachts auf eine dauerhaft ausgeprägte Alkoholproblematik; Weigerung eines Soldaten an der Mitwirkung zur Aufklärung und Bewältigung seiner Problematik
...Bundesverwaltungsgericht Beschl. v. 14.12.2023, Az.: BVerwG 1 WB 35.22 Feststellung eines Sicherheitsrisikos eines Soldaten in der erweiterten Sicherheitsüberprüfung;BVerwGE 130, 291 Rn. 35 m. w. N.). Bis zu diesem Zeitpunkt können in Ergänzung der Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten und mit dessen Zustimmung tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos, einschließlich der dabei zu treffenden Prognose, in das Verfahren eingeführt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 1 WDS-VR 7.07 - juris Rn. 23, vom...