BGH, 24.03.2026 - 5 StR 22/26 - Anordnungen der Einziehung des Wertes von Taterträgen
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 24.03.2026, Az.: 5 StR 22/26 Anordnungen der Einziehung des Wertes von TaterträgenEiner namentlichen Bezeichnung der mithaftenden Gesamtschuldner in der Urteilsformel bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2023 - 3 StR 4/23 Rn. 7 mwN)...
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