BGH, 04.11.2025 - 2 ARs 330/25 - Bestimmung des zuständigen Gerichts für Entscheidung über Zulassung des Anspruchs auf Auskehrung des Vermögenserlöses bei negativem Kompetenzkonflikt; Bestehenbleiben der sachlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des LG auch für Verpflichtung einer Geldzahlung als Nebenfolge; Fortbestehen der Zuständigkeit auch nach Aussetzung der Restfreiheitsstrafe und bedingter Entlassung des Verurteilten aus Strafhaft
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 04.11.2025, Az.: 2 ARs 330/25 Bestimmung des zuständigen Gerichts für Entscheidung über Zulassung des Anspruchs auf Auskehrung des Vermögenserlöses bei negativem Kompetenzkonflikt;Hinweis Verbundenes Verfahren: BGH - 04.11.2025 - AZ: 2 AR 152/25 Tenor: Zuständig für die Vollstreckung der mit Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 10...
.......