BGH, 02.12.2025 - X ZR 16/25 - Bestimmung des Streitwerts in erster Linie anhand des Interesses der Allgemeinheit angesichts der Zielsetzung einer Verbandsklage nach § 1 UKlaG im Zusammenhang mit § 3 ZPO
...Vor diesem Hintergrund setzt der Bundesgerichtshof die Beschwer sowohl des Verbandes als auch des im Unterlassungsprozess unterlegenen Verwenders regelmäßig mit 2.500 Euro je angegriffener (Teil-)Klausel an (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29.BGH, Beschluss vom 15. April 2021 - I ZR 23/20 , MMR 2021, 812 Rn. 12; Beschluss vom 30. Januar 2025 - III ZR 407/23 , MMR 2025, 432 Rn. 6). Auf diese Weise sollen Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befreien, vor unangemessenen Kostenrisiken geschützt werden ( BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - X ZR 3/19...