Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 06.04.2017, Az.: BVerwG 6 C 46.15
Teilprüfung als eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage für die Beurteilung der Eignung des Prüflings; Prüfungsbestimmungen der zuständigen Prüfungsbehörde für eine berufsbezogene Prüfung als Verwaltungsvorschrift; Erfordernis des Bestehens der Prüfung als Voraussetzung für die Erteilung des Befähigungsscheins hinsichtlich subjektiver Zulassungsbeschränkung; Nachweis der erforderlichen Sachkunde für eine Tätigkeit als Truppführer beim Umgang mit Fundmunition in der Kampfmittelbeseitigung
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 06.04.2017
Referenz: JurionRS 2017, 13847
Aktenzeichen: BVerwG 6 C 46.15
ECLI: ECLI:DE:BVerwG:2017:060417U6C46.15.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Dresden - 13.03.2013 - AZ: 5 K 649/11

OVG Sachsen - 08.09.2015 - AZ: 2 A 222/14

BVerwG, 06.04.2017 - BVerwG 6 C 46.15

Tenor:

Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5 000 € festgesetzt.

Gründe:

Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 47 Abs. 1 Satz 1 und § 52 Abs. 2 GKG.

Dr. Heitz

Hahn

Dr. Tegethoff

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.