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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 24.03.2014, Az.: BVerwG 1 WRB 2.14
Erforderlichkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 24.03.2014
Referenz: JurionRS 2014, 13486
Aktenzeichen: BVerwG 1 WRB 2.14
ECLI: [keine Angabe]

Hinweis:

Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 24.03.2014 - AZ: 1 WRB 1/14

BVerwG, 24.03.2014 - BVerwG 1 WRB 2.14

Amtlicher Leitsatz:

Zur "Erforderlichkeit" (§ 18 Abs. 2 Satz 3 WBO) einer mündlichen Verhandlung im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht.

In den Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn
...,
...,
...,
- Bevollmächtigter:
Rechtsanwalt ...,
...,
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Frentz und
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Langer
am 24. März 2014
beschlossen:

Tenor:

Die Verfahren BVerwG 1 WRB 1.14 und BVerwG 1 WRB 2.14 werden zu gemeinsamer Beratung und Entscheidung verbunden.

Die Anhörungsrügen werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten der Verfahren über die Anhörungsrügen.

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