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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.01.1996, Az.: BVerwG 7 B 4/96

Nichtigkeitsfeststellungsklage ; Verteidigungsgesetz der DDR; Enteignungsbeschluß; Rückgabe an früheren Eigentümer

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
23.01.1996
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 4/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12831
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Berlin 08.07.1993 13 A 228.91
OVG Berlin 13.06.1995 8 B 108.93 (ZOV 1995, 386-387)

Fundstellen

  • DÖV 1996, 887 (amtl. Leitsatz)
  • NJ 1996, 385-386 (Volltext mit amtl. LS)
  • VIZ 1996, 206

Amtlicher Leitsatz

Ein auf die Vorschriften des Verteidigungsgesetzes der ehemaligen DDR gestützter Enteignungsbeschluß, der ein im früheren Ostsektor von Berlin gelegenes Grundstück betrifft und nach DDR-Staatspraxis als wirksam angesehen wurde, kann zu einer Rückgabe dieses Vermögenswertes an den früheren Eigentümer oder dessen Erben nur nach Maßgabe der Vorschriften des Vermögensgesetzes oder des verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes führen. Eine gegen den Enteignungsakt gerichtete Anfechtungsklage oder eine ihn betreffende Nichtigkeitsfeststellungsklage sind unzulässig.