Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 23.11.1992, Az.: BVerwG 6 B 23.92
Rechtsmittel
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 23.11.1992
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 B 23.92
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 21172
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Berlin 27.04.1990 5 A 239.86
- OVG Berlin - 26.11.1991 - AZ: 4 B 47/90
- nachfolgend
- BVerwG - 22.06.1994 - AZ: BVerwG 6 C 40/92
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 23. November 1992
durch
den Vorsitzenden Richter Dr. Niehues und
die Richter Dr. Seibert und Dr. Vogelgesang
beschlossen:
Tenor:
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 26. November 1991 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Gründe
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil die grundsätzliche Frage aufwirft, ob und inwieweit die im Berliner Hochschulgesetz enthaltene Regelung, wonach Privatdozenten - sofern sie sich diesen Status erhalten wollen - verpflichtet sind, unentgeltlich Lehrveranstaltungen durchzuführen (sog. Titellehre), wobei den Umfang der Lehrverpflichtung der Leiter oder die Leiterin der Hochschule regelt (§§ 118 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 2 BerlHG), mit Bundesverfassungsrecht, insbesondere mit dem Recht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG), vereinbar ist.
Seibert
Vogelgesang