Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.06.1985, Az.: BVerwG 1 WB 28/84
Folgenbeseitigung; Truppendienstliche Maßnahmen; Zeitsoldat; Folgenbeseitigungsansprüche; Militärischer Vorgesetzter
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 19.06.1985
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 28/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12422
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Amtlicher Leitsatz
1. Soweit eine Folgenbeseitigung durch truppendienstliche Maßnahmen erfolgen soll, ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben.
2. Folgenbeseitigungsansprüche sind nur dann zulässig, wenn sie sich auf Maßnahmen militärischer Vorgesetzter beziehen hinsichtlich derer die Vermutung der Rechtmäßigkeit ausgeräumt ist.
3. Dies setzt voraus, daß der Folgenbeseitigungsanspruch zusammen mit einer zulässigen Anfechtung der beanstandeten Maßnahme erhoben wird oder daß deren Rechtswidrigkeit in einem anderen Verfahren bereits festgestellt worden ist (Vergleiche BVerwG, 17.07.1974, I WB 124.70, BVerwGE 46, 283).