Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 26.07.1977, Az.: BVerwG 1 WB 66/75

Versetzungsverfügung; Versetzung; Spannungsversetzung; Ansehensschädigendes Verhalten; Verschulden; Spannungsverhältnis; Diskriminierung; Dienstgradbezeichnung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
26.07.1977
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 66/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11287
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Versetzungsverfügung, die ausschließlich wegen des Bestehens von Spannungen erfolgt, ist an sich wertneutral, weil sie als solche keinen Schluß auf ein ansehensschädigendes Verhalten des Versetzten zuläßt; denn die Zulässigkeit der Versetzung hängt nicht davon ab, daß gerade den Versetzten ein Verschulden an dem Spannungsverhältnis trifft (StRspr, Vgl Beschlüsse vom 08.12.1976 - 1 WB 81/75 - und vom 10.02.1977 - I WB 11/77 -).

2. Es stellt keine eine Feststellung der Rechtswidrigkeit rechtfertigende Diskriminierung dar, wenn der Antragsteller für die Zeit bis zu seinem Ausscheiden auf einem Dienstposten verwendet wird, der bei gleicher Dienstgradbezeichnung lediglich eine Besoldungsgruppe niedriger dotiert ist als der bisherige.