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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.10.1976, Az.: BVerwG 3 C 76/75

Wegnahmeschaden; Enteignung eines Grundstücks; Enteignungsentschädigung; Ansprüche eines Hypothekengläubigers

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
14.10.1976
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 76/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11190
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG Düsseldorf 31.10.1975 - 6 K 2293/74

Fundstelle

  • Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr 16

Amtlicher Leitsatz

Ist ein Grundstück auf Grund der Aufbaugesetze im Schadensgebiet des BFG gegen eine Entschädigung von mehr als 50 vom Hundert seines Einheitswertes enteignet worden, so liegt eine Wegnahme des Grundstücks im Sinn des BFG § 3 Abs. 1 Nr. 1 grundsätzlich auch dann nicht vor, wenn die Enteignungsentschädigung wegen der sich daran fortsetzenden Ansprüche eines Hypothekengläubigers, dessen dingliches Recht infolge der Enteignung erloschen ist, nicht bar ausgezahlt worden ist (Bestätigung und Fortentwicklung der Urteile vom 17.04.1975 - BVerwG III C 79/73 - (BVerwGE 48, 150) und vom 25.05.1976 - BVerwG III C 40/75 -).