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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 01.04.1976, Az.: BVerwG 2 C 39/73

Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs; Geltendmachung des Beihilfeanspruchs; Revisionsinstanz; Unzulässige Klageänderung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
01.04.1976
Aktenzeichen
BVerwG 2 C 39/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11089
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 50, 292

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs.

2. Geht der Erbe des Beihilfeberechtigten von der Geltendmachung des Beihilfeanspruchs des verstorbenen Beihilfeberechtigten zur Geltendmachung des in BhV Nr. 14 (Fassung: 28.10.1965) vorgesehenen Anspruchs über, so ist dies eine in der Revisionsinstanz unzulässige Klageänderung (Anschluß an BAG 28.05.1975 4 AZR 375/74 = DÖD 1976, 163).