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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 05.04.1962, Az.: BVerwG III C 357.58

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
05.04.1962
Aktenzeichen
BVerwG III C 357.58
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1962, 12298
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Tenor:

In der Verwaltungsstreitsache
des ... ...
Klägers und Revisionsklägers,
- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... ...
gegen
die ... ...
Beklagte und Revisionsbeklagte,
Beteiligter: Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht,
werden die Ausfertigungen und Abschriften des Urteils des III. Senats vom 9. Februar 1962 in entsprechender Anwendung der §§ 141, 125 Abs. 1, 118 VwGO dahin berichtigt, daß auf Seite 4 in der 4. Zeile das Komma hinter dem Worte "Kläger" gestrichen wird und dafür auf derselben Seite in der 5. Zeile hinter dem Wort "Bescheinigung" ein Komma gesetzt wird.

gez. Dr. Sieveking
gez. Pütz
gez. Uffhausen
gez. Freiherr von Stein