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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.04.1961, Az.: BVerwG V C 33.60

Anwendbarkeit anderer Gesetze zur Erweiterung der Tatbestände im Bereich des Abgeltungsgesetzes zur Entschädigung von Rechtswohltaten; Erfassung von Besatzungsschäden nach § 2 Abgeltungsgesetz (AbgG)

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.04.1961
Aktenzeichen
BVerwG V C 33.60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 15761
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Nordrhein-Westfalen - 08.01.1960 - AZ: III A 1159/55
LVG Minden

Fundstellen

  • BVerwGE 12, 181 - 186
  • DVBl 1961, 555-556 (Volltext mit amtl. LS)
  • DVBl 1961, 854 (amtl. Leitsatz mit Anm.)
  • MDR 1961, 623-624 (Volltext mit amtl. LS)

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 12.04.1961 - AZ: BVerwG V C 32.60

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Die Rechtswohltaten des Abgeltungsgesetzes richten sich nur nach den Vorschriften dieses Gesetzes; die Heranziehung anderer Gesetze zur Erweiterung der Tatbestände, die eine Entschädigung begründen oder ausschließen, ist unzulässig, sofern das Abgeltungsgesetz nicht ausdrücklich anderes bestimmt.

  2. 2.

    Besatzungsschäden sind Schäden, die unter § 2 AbgG fallen und von § 3 AbgG nicht erfaßt werden.

In der Verwaltungsstreitsache
...
hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 12. April 1961
durch
den Senatspräsidenten Dr. Elsner und
die Bundesrichter Dr. Zinser, Dr. Wolf, Dr. Gützkow und Freiherr von Stein
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Revisionen des Beklagten und des Vertreters des Bundesinteresses gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Januar 1960 werden zurückgewiesen.

Der Beklagte und der Vertreter des Bundesinteresses tragen die Kosten des Revisionsverfahrens je zur Hälfte.