Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 10.01.2020, Az.: 1 BvR 1459/17
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV)
Gericht: BVerfG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 10.01.2020
Referenz: JurionRS 2020, 10618
Aktenzeichen: 1 BvR 1459/17
ECLI: ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200110.1bvr145917

Verfahrensgang:

vorgehend:

BAG - 25.01.2017 - AZ: 10 ABR 34/15

Rechtsgrundlage:

Art. 9 Abs. 3 GG

BVerfG, 10.01.2020 - 1 BvR 1459/17

Tenor:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

[Gründe]

I.

1

Die Beschwerdeführenden wenden sich dagegen, dass das Bundesarbeitsgericht mit der angegriffenen Entscheidung die im Jahr 2013 erfolgten Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) für unwirksam erklärt hat. Die gerichtliche Entscheidung verstoße gegen Art. 9 Abs. 3 GG, jedenfalls aber gegen Art. 9 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG.

II.

2

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die mit ihr vorgebrachten Rügen unbegründet sind. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen der Kammer im Verfahren 1 BvR 4/17 verwiesen, die auch im vorliegenden Fall einem Erfolg der Verfassungsbeschwerde entgegenstehen.

III.

3

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

4

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.