Beschl. v. 21.11.2018, Az.: 2 BvC 22/18, 2 BvC 23/18, 2 BvC 24/18, 2 BvC 25/18
Rechtsgrundlage:
Hinweis:
Verbundene Verfahren
BVerfG - 21.11.2018 - AZ: 2 BvC 23/18
BVerfG - 21.11.2018 - AZ: 2 BvC 24/18
BVerfG - 21.11.2018 - AZ: 2 BvC 25/18
BVerfG, 21.11.2018 - 2 BvC 22/18, 2 BvC 23/18, 2 BvC 24/18, 2 BvC 25/18
In den Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerden
des Herrn Dr. G.,
1. gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2018 - WP 122/17 -
- 2 BvC 22/18 -,
2. gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2018 - WP 274/17 -
- 2 BvC 23/18 -,
3. gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2018 - WP 273/17 -
- 2 BvC 24/18 -,
4. gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2018 - WP 70/17 -
- 2 BvC 25/18 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsident Voßkuhle,
Huber,
Hermanns,
Müller,
Kessal-Wulf,
König,
Maidowski,
Langenfeld
am 21. November 2018 beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und verworfen.
Gründe
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2018 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Voßkuhle
Huber
Hermanns
Müller
Kessal-Wulf
König
Maidowski
Langenfeld
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