Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 10.07.1992, Az.: 2 BvR 1802/91
Faires Verfahren; Meinungsfreiheit; Soldaten; Heranziehung des Gesamtkontextes; Deutung der Äußerung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 10.07.1992
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1802/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 12514
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- TDiG Nord - 22.05.1990 - AZ: N 14 VL 5/90
- TDiG Mitte - 22.02.1991 - AZ: M 4 VL 21/90
- BVerwG - 27.09.1991 - AZ: BVerwG 2 WD 43.90; 2 WD 22.91
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DVBl 1992, 1358-1360 (Volltext mit red. LS)
- NJW 1992, 2750-2751 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1992, 1185 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Grundsatz des fairen Verfahrens erfordert, daß der Richter den Inhalt von Meinungsäußerungen unter Heranziehung des gesamten Kontextes objektiv und sachlich vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Geschehens ermittelt und dies in der Begründung der Entscheidung erkennen läßt.
2. Gegen die Grundsätze der Ermittlung des Inhalts einer Äußerung wird in einem Urteil verstoßen, wenn einzelnen Teilen einer Meinungsäußerung eine bei Beachtung des Zusammenhangs nicht mehr verständliche, verschärfende und damit überzogene Deutung gegeben wird, und sie in dieser Deutung einer disziplinarrechtlichen Ahndung unterworfen wird.