Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 26.07.2016, Az.: B 4 AS 25/15 R
Mindesterfordernisse an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren; Mindesterfordernisse an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Geltendmachung der Verletzung einer Rechtsnorm
Gericht: BSG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 26.07.2016
Referenz: JurionRS 2016, 25324
Aktenzeichen: B 4 AS 25/15 R
ECLI: [keine Angabe]

Fundstellen:

FuBW 2017, 116-117

FuNds 2017, 180-181

GV/RP 2016, 565

NZS 2016, 920

SGb 2016, 576

BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 25/15 R

Redaktioneller Leitsatz:

Neben einer kurzen Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgrundlagen erfordert eine ausreichende Darlegung der Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts auch eine zumindest kurze Darstellung der für die behauptete Rechtsverletzung maßgeblichen tatsächlichen Gesichtspunkte des entscheidungsrelevanten Lebenssachverhalts. Insofern ist in den Blick zu nehmen, dass die eigentliche Rechtsverletzung das Ergebnis der Anwendung einer fehlerhaft ausgelegten Norm auf den zugrundeliegenden Sachverhalt ist; denn erst das Ergebnis eines Subsumtionsschlusses kann Rechte des in der Vorinstanz unterlegenen Beteiligten "verletzen".