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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.07.2016, Az.: B 4 AS 25/15 R

Mindesterfordernisse an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren; Mindesterfordernisse an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Geltendmachung der Verletzung einer Rechtsnorm

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.07.2016
Aktenzeichen
B 4 AS 25/15 R
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2016, 25324
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FuBW 2017, 116-117
  • FuNds 2017, 180-181
  • GV/RP 2016, 565
  • NZS 2016, 920
  • SGb 2016, 576

Redaktioneller Leitsatz

Neben einer kurzen Auseinandersetzung mit den Entscheidungsgrundlagen erfordert eine ausreichende Darlegung der Verletzung einer Vorschrift des materiellen Rechts auch eine zumindest kurze Darstellung der für die behauptete Rechtsverletzung maßgeblichen tatsächlichen Gesichtspunkte des entscheidungsrelevanten Lebenssachverhalts. Insofern ist in den Blick zu nehmen, dass die eigentliche Rechtsverletzung das Ergebnis der Anwendung einer fehlerhaft ausgelegten Norm auf den zugrundeliegenden Sachverhalt ist; denn erst das Ergebnis eines Subsumtionsschlusses kann Rechte des in der Vorinstanz unterlegenen Beteiligten "verletzen".