Bundessozialgericht
Urt. v. 03.02.1988, Az.: 9/9a RV 36/86
Wehrdienst; Versorgung; Bund; Land; Streitgenossenschaft; Feststellungsklage
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 03.02.1988
- Aktenzeichen
- 9/9a RV 36/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 11298
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Saarbrücken 16.12.1980 - S 18 V 76/79
- LSG Saarbrücken 06.08.1985 - L 2 V 9/81
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 3200 § 88 Nr 5
Amtlicher Leitsatz
Wird die Klage eines Wehrdienstbeschädigten gegen den Bund wegen Versorgung im Wehrdienst mit der Klage gegen ein Land wegen Versorgung nach dem Wehrdienst verbunden, so sind Bund und Land auch dann notwendige Streitgenossen, wenn der Kläger nicht die Feststellung des einheitlichen Versorgungsverhältnisses, sondern die unterschiedlichen Versorgungsleistungen beantragt.