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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.09.1981, Az.: 1 RJ 94/78

Arbeitsunfähigkeit; Unterbrechung der Beschäftigung; Versicherungspflicht; Überbrückung; Arbeitslosigkeit; Rentenbezugszeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.09.1981
Aktenzeichen
1 RJ 94/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10875
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hamburg 08.09.1977 - 17 J 799/76
LSG Hamburg 08.06.1978 - V JBf 163/77

Fundstellen

  • BSGE 52, 108 - 117
  • SozR 2200 § 1259 Nr 54

Amtlicher Leitsatz

1. Der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" in RVO § 1259 Abs 1 S 1 Nr 1 ist für die Zeit vor dem 01.01.1957 allein im Sinne des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung zu verstehen.

2. Trotz gleichzeitigen Bestehens von Invalidität führt eine Arbeitsunfähigkeit lediglich zur Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, wenn die Invalidität in rückschauender Betrachtungsweise nur vorübergehend bestanden hat.

3. Als Tatbestand zur Überbrückung der Zeit zwischen dem Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Beginn einer Arbeitslosigkeit kommt auch eine Rentenbezugszeit iS RVO § 1259 Abs 1 S 1 Nr 6 in Betracht (Aufgabe von BSG 26.07.1967 1 RA 313/64 = SozR Nr 18 zu § 1259 RVO).