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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.07.1967, Az.: 1 RA 313/64

Invalidenrente; Berücksichtigungsfähige Ausfallzeit; Arbeitslosigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.07.1967
Aktenzeichen
1 RA 313/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10526
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 18 zu § 1259 RVO

Amtlicher Leitsatz

Ist ein Versicherter arbeitslos geworden, nachdem er bis dahin Rente wegen Invalidität bezogen hatte, so ist die Zeit der Arbeitslosigkeit keine Ausfallzeit nach AVG § 36 Abs. 1 Nr. 3.