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Bundessozialgericht
Urt. v. 05.12.1978, Az.: 7 RAr 3/78

Betrieb des Baugewerbes; Abbrucharbeiten; Enttrümmerungsarbeiten; Entscheidung über Zugehörigkeit; Kein Antrag

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
05.12.1978
Aktenzeichen
7 RAr 3/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10629
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Itzehoe 31.01.1977 - S 3 Ar 203/76
LSG Schleswig 18.11.1977 - L 1 Ar 23/77

Fundstelle

  • SozR 4100 § 75 Nr 6

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Betrieb, der sich in der Hauptsache mit Abbruch- und Enttrümmerungsarbeiten befaßt, ist ein Betrieb des Baugewerbes.

2. Zur Befugnis der BA über die Zugehörigkeit eines Betriebes zum Kreis der förderungsfähigen Betriebe zu entscheiden, obwohl noch kein Leistungsantrag vorliegt.