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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.10.1975, Az.: 8 BU 88/75

Zulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Verfassungsmäßigkeit einer Norm; Divergenz; Grundrechtsverletzung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.10.1975
Aktenzeichen
8 BU 88/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10808
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1977, 468 (Kurzinformation)
  • MDR 1976, 260 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 1500 § 160a Nr 17

Amtlicher Leitsatz

1. Auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift kann die Zulassung der Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache rechtfertigen (Anschluß an BSG 22.08.1975 11 BA 8/75).

2. Eine Anrufung des GmS OGB wegen der in Leitsatz 1 enthaltenen Divergenz zur Rechtsprechung des BGH bedarf es dann nicht, wenn die behauptete Grundrechtsverletzung gleichzeitig eine Verletzung einfachen Rechts (hier der Ermächtigungsnorm des RVO § 728 Abs 3) bedeuten würde.