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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.08.1975, Az.: 11 BA 8/75

Revision; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verfassungsmäßigkeit; Begründung; Bloße Behauptung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.08.1975
Aktenzeichen
11 BA 8/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10800
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 40, 158 - 160
  • SozR 1500 § 160a Nr 11

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ist nicht ausgeschlossen, wenn die Verfassungsmäßigkeit bzw Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift zu klären ist.

2. Wird eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begehrt, so muß die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die zu entscheidende Rechtsfrage klar bezeichnen und außerdem erkennen lassen, weshalb ihrer Klärung eine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift reicht nicht aus.