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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.08.1975, Az.: 6 RKa 14/74

Gebührenordnung für Ärzte; Krankheitsbericht; Mehrmalige Untersuchung; Ende der Behandlung; Epikrise

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.08.1975
Aktenzeichen
6 RKa 14/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10705
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1976, 388-389 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 5530 Allg Nr 2

Amtlicher Leitsatz

Ein "Krankheitsbericht" (Nr 17 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte) setzt voraus, daß - in der Regel nach mehrmaliger Untersuchung - die jeweiligen ärztlichen Feststellungen in ihrem Zusammenhang erörtert werden und dadurch der gesamte Verlauf der Krankheit deutlich gemacht wird; er kann nur nach Beendigung der Behandlung oder am Abschluß eines Behandlungsabschnitts abgegeben werden und muß eine Epikrise enthalten (Anschluß an BSG 18.02.1970 6 RKa 13/69 = BSGE 31, 30).