Bundessozialgericht
Urt. v. 18.02.1970, Az.: 6 RKa 13/69
Ärztlicher Befundbericht; Kritische Stellungnahme; Erörterung der Zweifel; Vergleich mit früheren Befunden
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 18.02.1970
- Aktenzeichen
- 6 RKa 13/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10750
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- Nr. 14 GOÄ
Fundstellen
- BSGE 31, 30 - 33
- NJW 1970, 1255 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Ein "Befundbericht mit kritischer Stellungnahme" (Nr. 14 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ-) setzt voraus, daß die erhobenen Befunde nicht nur kritisch-abwägend geprüft, sondern die verschiedenen Möglichkeiten ihrer Bewertung, insbesondere differentialdiagnostische Zweifel, im Bericht selbst erörtert werden. Daran fehlt es, wenn der Arzt lediglich die bei einer Nachuntersuchung erhobenen Befunde mit denen früherer Untersuchungen vergleicht, ohne in seinem Bericht mehr als das Ergebnis des Vergleichs mitzuteilen.