Bundessozialgericht
Urt. v. 31.01.1969, Az.: 2 RU 234/66
Rentenbescheid; Streitiger Gewährungszeitraum; Nachschieben von Gründen; Ablehnung des Rentenanspruchs
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 31.01.1969
- Aktenzeichen
- 2 RU 234/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10850
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 29, 129 - 133
- MDR 1969, 700-701 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1969, 1924 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Erteilt der Unfallversicherungsträger einen Bescheid, durch den Rente von einem bestimmten Stichtag an gewährt, ihre Zahlung für die vorangehende Zeit aber - ausschließlich - wegen Verjährung (RVO § 29 Abs. 3) abgelehnt wird, so ist im gerichtlichen Verfahren dem Unfallversicherungsträger das Nachschieben solcher Gründe verwehrt, die den Bestand des Rentenanspruchs schlechthin verneinen. (Anschluß an BSG 28.02.1966 4 RJ 543/65 = SozR Nr. 14 zu § 79 SGG).