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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.01.1969, Az.: 2 RU 234/66

Rentenbescheid; Streitiger Gewährungszeitraum; Nachschieben von Gründen; Ablehnung des Rentenanspruchs

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.01.1969
Aktenzeichen
2 RU 234/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10850
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 29, 129 - 133
  • MDR 1969, 700-701 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1969, 1924 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Erteilt der Unfallversicherungsträger einen Bescheid, durch den Rente von einem bestimmten Stichtag an gewährt, ihre Zahlung für die vorangehende Zeit aber - ausschließlich - wegen Verjährung (RVO § 29 Abs. 3) abgelehnt wird, so ist im gerichtlichen Verfahren dem Unfallversicherungsträger das Nachschieben solcher Gründe verwehrt, die den Bestand des Rentenanspruchs schlechthin verneinen. (Anschluß an BSG 28.02.1966 4 RJ 543/65 = SozR Nr. 14 zu § 79 SGG).