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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.02.1966, Az.: 4 RJ 543/65

Verjährter Rentenanspruch; Rentenantrag nach Verjährung; Ablehnung nur wegen Verjährung; Erforderlichkeit des Vorverfahrens

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.02.1966
Aktenzeichen
4 RJ 543/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10342
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 14 zu § 79 SGG

Amtlicher Leitsatz

Lehnt ein Versicherungsträger eine Rentenleistung nach Ablauf der Verjährungsfrist des RVO § 29 Abs. 3 ausschließlich wegen der Verjährung ab, so ist der Verwaltungsakt vor Erhebung der Klage in einem Vorverfahren nachzuprüfen (SGG § 79 Nr. 1).