Beschl. v. 27.01.2020, Az.: KRB 67/19
Verfahrensgang:
vorgehend:
OLG Düsseldorf - 02.10.2018 - AZ: V-6 Kart 6/17 OWi
BGH, 27.01.2020 - KRB 67/19
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2020 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richterin Dr. Hohoff, den Richter Dr. Tolkmitt und die Richterinnen Dr. Rombach und Dr. Linder
beschlossen:
Tenor:
Die Rechtsbeschwerden des Betroffenen und der Nebenbetroffenen werden nach § 79 Abs. 3 OWiG in Verbindung mit § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Der Betroffene und die Nebenbetroffene tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel.
Meier-Beck
Hohoff
Tolkmitt
Rombach
Linder
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