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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 27.01.2020, Az.: KRB 67/19
Verwerfung von Rechtsbeschwerden im Ordnungswidrigkeitenrecht als unbegründet
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 27.01.2020
Referenz: JurionRS 2020, 13957
Aktenzeichen: KRB 67/19
ECLI: ECLI:DE:BGH:2020:270120BKRB67.19.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Düsseldorf - 02.10.2018 - AZ: V-6 Kart 6/17 OWi

BGH, 27.01.2020 - KRB 67/19

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2020 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richterin Dr. Hohoff, den Richter Dr. Tolkmitt und die Richterinnen Dr. Rombach und Dr. Linder
beschlossen:

Tenor:

Die Rechtsbeschwerden des Betroffenen und der Nebenbetroffenen werden nach § 79 Abs. 3 OWiG in Verbindung mit § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Betroffene und die Nebenbetroffene tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel.

Meier-Beck

Hohoff

Tolkmitt

Rombach

Linder

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