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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.11.2014, Az.: V ZB 117/14
Erfolglosigkeit einer auf das Fehlen von den Aufenthalt im Transitbereich regelnden Vollzugsvorschriften gestützten Beschwerde
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 06.11.2014
Referenz: JurionRS 2014, 25591
Aktenzeichen: V ZB 117/14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Frankfurt am Main - 25.02.2014 - AZ: 934 XIV 311/14 B

LG Frankfurt am Main - 26.05.2014 - AZ: 2-29 T 51/14

Rechtsgrundlage:

§ 74 Abs. 7 FamFG

BGH, 06.11.2014 - V ZB 117/14

beschlossen:

Tenor:

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Mai 2014 wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen.

Gründe

1

Ohne Erfolg stützt sich die Rechtsbeschwerde auf das Fehlen von Vollzugsvorschriften, die den Aufenthalt im Transitbereich regeln. Auf den Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2014 (V ZB 57/14, zur Veröffentlichung bestimmt) wird verwiesen und von einer weiteren Begründung gemäß § 74 Abs. 7 FamFG abgesehen.

Stresemann

Czub

Brückner

Weinland

Kazele

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