Beschl. v. 26.08.2014, Az.: VIII ZR 352/12
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Pinneberg - 26.01.2012 - 82 C 6/11
LG Itzehoe - 28.09.2012 - 9 S 27/12
Fundstelle:
MK 2014, 208
BGH, 26.08.2014 - VIII ZR 352/12
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. August 2014 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richterin Dr. Hessel, den Richter Dr. Achilles, die Richterin Dr. Fetzer und den Richter Kosziol
beschlossen:
Tenor:
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in den Rechtsmittelinstanzen zu tragen.
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