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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 28.05.2014, Az.: XII ZB 244/14
Selbständige Anfechtbarkeit der Ablehnung der Bestellung eines Verfahrenspflegers
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 28.05.2014
Referenz: JurionRS 2014, 16297
Aktenzeichen: XII ZB 244/14
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Berlin-Charlottenburg - 28.05.2013 - AZ: 58 XVII 84/11

LG Berlin - 25.03.2014 - AZ: 87 T 85/14

Rechtsgrundlage:

§ 276 Abs. 6 FamFG

Hinweis:

Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BGH - 28.05.2014 - AZ: XII ZB 243/14

BGH, 28.05.2014 - XII ZB 244/14

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Mai 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Dr. Klinkhammer, Dr. Günter und Guhling

beschlossen:

Tenor:

Die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse der Zivilkammer 87 des Landgerichts Berlin vom 25. März 2014 werden verworfen.

Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (§ 25 Abs. 2 GNotKG).

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