Beschl. v. 28.05.2014, Az.: XII ZB 244/14
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Berlin-Charlottenburg - 28.05.2013 - AZ: 58 XVII 84/11
LG Berlin - 25.03.2014 - AZ: 87 T 85/14
Rechtsgrundlage:
BGH, 28.05.2014 - XII ZB 244/14
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Mai 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Dr. Klinkhammer, Dr. Günter und Guhling
beschlossen:
Tenor:
Die Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse der Zivilkammer 87 des Landgerichts Berlin vom 25. März 2014 werden verworfen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (§ 25 Abs. 2 GNotKG).
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