Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 08.07.2013, Az.: 5 StR 299/13
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 08.07.2013
Referenz: JurionRS 2013, 40721
Aktenzeichen: 5 StR 299/13
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Kiel - 30.01.2013

Rechtsgrundlage:

§ 349 Abs. 2 StPO

BGH, 08.07.2013 - 5 StR 299/13

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Juli 2013 beschlossen:

Tenor:

 

Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 30. Januar 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297 [BVerfG 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80] - 323 wird hingewiesen).

Basdorf

Sander

Schneider

Dölp

König

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.